Handelsmarke ZHINENG


Es war einmal ....
Ein Antragsteller aus den Niederlanden wollte für sich die alleinige Nutzung des Wortes "Zhineng" im Zusammenhang mit Qigong als Handelsmarke eintragen lassen.
Dies rief sofort weltweit eine Reaktion von "Zhineng Qigong" Übenden und Lehrern hervor.
"Zhineng Qigong" wurde von Dr. Pang Ming geschaffen, allein dort liegen die Rechte für das Copyright. Nur er hat das Recht, den Namen für sich als Handelsmarke eintragen zu lassen.
Wir kennen es bereits aus dem IT-Bereich. Wird etwas als Handelsmarke eingetragen, so verfolgt man kaufmännische Ziele wie etwa die Behinderung von Wettbewerbern, da diese die Marke für Ihr Erzeugnis nicht mehr verwenden dürfen.
Der nächste Schritt ist dann die Eintragung simpler Vorgänge zum Patent und danach die Erhebung von Lizenzgebühren für die Nutzung des Patentes. Es folgen Vorschriften, wie das Patent genutzt werden darf usw.

Es gibt allerdings auch einen ganz anderen Weg: Open Source.
Das Copyright wird festgelegt, jedoch erlaubt man jedem die freie Nutzung ohne eine Gebühr dafür. Das führt auch meist zur allgemeinen Verbreitung. Fast jeder nutzt diese Programme gern.

Um was geht es eigentlich ?
Jeder "Zhineng Qigong" Übende ist Dr. Pang Ming dankbar, dass es das offene Qigong System gibt.
Der Gedanke für die Erschaffung: Kranken die Kräfte von "Qi" sofort für die Heilung zur Verfügung zu stellen, also zu helfen - nicht Geld zu verdienen.
Der kommerzielle Gedanke stand nicht im Vordergrund sondern Helfen.
"Zhineng Qigong" ist eine ganz besondere Form von Qigong und der Name ist somit zu einem Gattungsbegriff geworden, den sich keiner schützen lassen kann.
Wer also den Namen "Zhineng" im Zusammenhang mit Qigong für sich zur alleinigen Nutzung beansprucht, stellt sich selbst außerhalb dieser Bewegung.

Nun, um es kurz zu machen:
Die Entscheidung der O.A.M.I. war entsprechend. Sie hat sich in der Argumentation den "Bemerkungen Dritter" angeschlossen.
Das Verfahren bei der O.A.M.I. ist abgeschlossen. Die Entscheidung ist gefallen.
Der Antragssteller hat die Marke „Zhineng“ für Artikel wie Feuerlöscher oder ähnlich, für die er das alleinige Nutzungsrecht hat, jedoch nicht für „Zhineng Qigong“ und darf dort weder das Zeichen für „Trademark“ noch für „Registered“ verwenden, da der Begriff „Zhineng Qigong“ für jeden frei verwendbar geblieben ist.
Das Ergebnis: "ZHINENG" in den unterschiedlichsten Schreibweisen ist im Zusammenhang mit Qigong nicht als Handelsmarke / Trademark eintragbar. Jeder Übende oder Lehrer kann den Begriff "Zhineng Qigong" ohne Einschränkungen verwenden.
Der Gedanke zu Helfen, es jedem zu ermöglichen "Zhineng Qigong" zu üben, zu verwenden, zu unterrichten und gleichzeitig eine klare Unterscheidung zu anderen Qigong in einem kurzen Begriff zu haben, wird sicherlich weiter sehr zur Verbreitung beitragen.
Mein Dank gilt allen die dabei geholfen haben, indem sie "Bemerkungen Dritter" schickten oder einen Antrag auf Opposition stellten und es sich auch etwas kosten ließen, diese Meinung zu vertreten.

Dies ist kein Märchen - Es ist dieser Tage so geschehen.

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